Verantwortungsvolles Handeln
EDEKA Foodservice ist sich seiner Verantwortung als Lebensmittelgroßhändler und als Teil der Gesellschaft bewusst.
Haltung zeigen
Verantwortungsvolles Handeln ist bereits seit vielen Jahrzehnten fest mit dem Namen EDEKA verbunden und integraler Bestandteil unseres genossenschaftlichen Auftrags. Dabei steht der Dreiklang aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung stets im Fokus. Entsprechend der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sehen wir es als unsere selbstverständliche Verantwortung, Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch, im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten.
Wir übernehmen Verantwortung und setzen uns für die Einhaltung von Grundstandards ein:
Risikoanalysen und Maßnahmen für Lieferanten
Der EDEKA-Verbund hat einen gemeinsamen Service zur Risikoanalyse und Maßnahmenveranlassung bei Lieferanten aufgesetzt. Das gemeinschaftliche Auftreten und Handeln der verschiedenen EDEKA-Einheiten ermöglicht ein besseres und tieferes Verständnis der spezifischen Risiken eines Lieferanten und ein effektvolleres Aufsetzen von Maßnahmen, wenn bei Lieferanten kritische Risiken identifiziert werden sollten.
Der gemeinsame Service setzt dabei auf umfassenden Daten auf, die einmal jährlich sowie anlassbezogen zu Lieferanten und ihren Sortimenten erhoben werden. In einem ersten Schritt werden alle Lieferanten nach ihren Standorten und Sortimenten unter Berücksichtigung weltweiter Datenbanken zu Menschenrechten und Umweltaspekten bewertet (sog. Bruttorisiko). Lieferanten, die hier höhere Risiken aufweisen, werden einer detaillierteren Befragung unterzogen und zusätzlich weitere Informationsquellen wie Presseberichte geprüft. Soweit die Risikoanalyse ein höheres Risiko ermittelt hat und ein Lieferant entsprechend priorisiert worden ist, setzt EDEKA geschulte Expert:innen ein, die für und mit den Lieferanten auf die konkret ermittelten Risiken zugeschnittene Maßnahmen erarbeiten. Zu den Maßnahmen gehört auch, dass der Lieferant aufgefordert wird, den Verhaltenskodex verbindlich anzuerkennen. Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen wird mit einem gesondert aufgesetzten System überwacht und bei Bedarf durch ein dafür eingesetztes Team eskaliert. Dabei wird je nach Notwendigkeit der für den Lieferanten verantwortliche Einkauf eingebunden. Die systematische Erfassung und Nachverfolgung ermöglicht, dass die Ergebnisse aus diesen Risikoanalysen und Maßnahmen bei der zukünftigen Auswahl von Lieferanten berücksichtigt werden können. Bei der Priorisierung der Bearbeitung der Lieferanten berücksichtigt EDEKA neben Art und Umfang der relevanten Geschäftstätigkeit eventuell vorliegende Kenntnis über gesonderten Handlungsbedarf auch bei mittelbaren Lieferanten. So wird sichergestellt, dass maximale Effekte erreicht werden.
Risikoanalysen und Maßnahmen für den eigenen Geschäftsbereich
Die EDEKA Foodservice Unternehmensgruppe hat für die Betrachtung der Risiken innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs ein eigenes Evaluierungsverfahren aufgesetzt.
Dieses Verfahren basiert auf einem umfassenden Fragebogen, welcher sich streng an den in § 2 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken orientiert.
Durch das Aufsetzen eines eigenen Verfahrens für die Risikoanalyse können die Standorte der einzelnen Tochtergesellschaften (im In- und Ausland) sowie unternehmensspezifische Risiken zielgerichtet überprüft werden. Dabei wird für jede Gesellschaft eine eigene Risikoanalyse durchgeführt, die u. a. das Kriterium des Standortes (Land), die Art und den Umfang der relevanten Geschäftstätigkeit, die Schwere der möglichen Verletzung des geschützten Rechtsguts nach Grad und Anzahl der Betroffenen sowie ihre Unumkehrbarkeit, die Einflussmöglichkeiten und den Verursachungsbeitrag der EDEKA Foodservice Unternehmensgruppe berücksichtigt.
Die Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich orientiert sich dabei nicht nur an den abzustellenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen, die im LkSG aufgeführt sind, sondern es werden ebenfalls geltende nationale Gesetze, bspw. zum Arbeitsschutz sowie des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts, berücksichtigt, welche eine Relevanz im Kontext der in § 2 Abs. 2 LkSG genannten menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken besitzen.
Insofern hier im eigenen Geschäftsbereich ein potenzielles Risiko oder ein Verstoß festgestellt wird, wird die sofortige Einleitung von angemessenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen über die verantwortliche Person der entsprechenden Gesellschaft eingesteuert sowie deren Umsetzung und Wirksamkeit überprüft.
Durch zielgerichtete Kontrollfragen werden zudem auch Aspekte geprüft, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Diese können ebenfalls Anstoß für die Einleitung von Präventionsmaßnahmen sowie ihre Wirksamkeitsüberprüfung sein.
Prioritäre Risiken
Im Bereich unserer Unternehmenstätigkeit bestehen sowohl Menschenrechts- als auch Umweltrisiken vor allem in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten. Eine nicht zu vernachlässigende Anzahl unserer Produkte bzw. Produktrohstoffe stammt aus Ländern, in denen die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze nicht oder nur unzureichend gewährleistet ist. Wir erkennen an, dass insbesondere Kinder, Frauen, indigene Gemeinschaften und Migrant:innen bzw. Wanderarbeiter:innen von Menschenrechtsverletzungen betroffen sein können. In einigen Lieferketten sehen wir ein hohes Risiko im Bereich Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung sowie Arbeitszeit und -entlohnung. So sehen wir aktuellen Handlungsbedarf beispielsweise bei Obst oder Kaffee/Tee/Kakao; hier hat EDEKA bereits Maßnahmen umgesetzt und baut diese zukünftig weiter aus.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei Lieferanten und Warengruppen mit besonderen Risiken
Generell ist die Einhaltung der Menschenrechte und geltender Gesetze durch die Lieferanten Voraussetzung für eine Belieferung von EDEKA. Im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordert EDEKA die Einhaltung sozialer Mindeststandards von ihren Geschäftspartnern verbindlich ein (weitere Informationen).
Als wesentliche Präventionsmaßnahme hat EDEKA das oben beschriebene Verfahren zur Risikoermittlung und Maßnahmenergreifung für unmittelbare und mittelbare Lieferanten eingerichtet. Dazu gehört auch die verbindliche Vereinbarung des Verhaltenskodex.
In Warengruppen mit hoher Risikowahrscheinlichkeit werden Präventionsmaßnahmen in Form von Zertifizierungssystemen, Absicherungsinitiativen und Projekten implementiert, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. So erfolgt eine Absicherung der Warenbereiche Non-Food (bspw. Textil) und Import-Food (Trockenfrüchte und Konserven) über die Amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Hier dürfen nur Produkte gelistet werden, die durch Amfori BSCI oder vergleichbare Organisationen bzw. Standards (SA8000, SMETA Ethical Trading Initiative, Rainforest Alliance, Fairtrade) überwacht werden. Kakao wird von EDEKA nur bezogen, sofern dieser eine Rainforest-Alliance- oder Fairtrade-Zertifizierung aufweist. Im Bereich Obst und Gemüse gilt die Erfüllung der Vorgaben nach Global-GAP-GRASP-Standard als Mindestvoraussetzung für einen Bezug durch EDEKA.
Im Rahmen von Projekten tritt die EDEKA-Zentrale – zugleich im Auftrag aller Unternehmen des EDEKA-Verbunds – in den direkten Austausch mit Lieferanten und Produzenten, um menschrechts- und umweltbedingte Risiken in Produktionsstätten und im landwirtschaftlichen Anbau aufzudecken und zu minimieren. So arbeitet EDEKA zum Beispiel mit Bananenfarmer:innen in Ecuador und Kolumbien u. a. am Aufbau eines nachhaltigen Wassermanagements, Verbesserung der Biodiversität und Verringerung des CO2-Ausstoßes. Die Farmer:innen lassen ihr Personal arbeitsrechtlich schulen. Alle Arbeitskräfte erhalten Sozialleistungen und befinden sich in geregelten Arbeitsverhältnissen. Sie erhalten Zugang zu Trinkwasser. Zudem wurden Duschen und Waschküchen saniert, Arbeitsschutz auch bei der Feldarbeit zum Standard gemacht sowie Erste-Hilfe-Schulungen und Präventionsprogramme (z. B. gegen übermäßigen Alkoholkonsum) eingeführt. Auch das Kakaoprogramm „Cocoa For Future“ setzt auf das Ineinandergreifen von Sozialem und Umweltaspekten, indem durch die Förderung einer Agroforstwirtschaft die Wachstumsbedingungen für Kakaobäume verbessert und damit gleichzeitig zusätzliche Einkommensquellen für Farmer:innen erschlossen werden.
Darstellung des Beschwerdeverfahrens
Das Unternehmen hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Über eine von der Rechtsanwaltskanzlei eagle lsp in Hamburg in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister otris betriebene Hinweisgeberplattform können Hinweisgeber:innen sämtlicher Stufen der Vertriebskette Hinweise anonym oder unter Offenlegung ihrer Identität abgeben. Das Beschwerdeverfahren wird in einer über die Webseite humanrights.edeka abrufbaren Verfahrensordnung näher dargestellt. Hinweisgeber:innen können über das System auch anonym Feedback zur Verbesserung der Plattform geben. Entsprechende Hinweise werden prozessual genauso behandelt wie Hinweise auf (mögliche) Verletzungen von Menschenrechten und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Verantwortlichkeiten
Im täglichen Geschäft obliegen Steuerung und Überwachung der Menschenrechts- und Umweltschutzstrategie dem oder der LkSG-Verantwortlichen. Die Verpflichtung zur Umsetzung fällt schließlich in die Verantwortungsbereiche der jeweils zuständigen operativ tätigen Abteilungen.
Dokumentations- und Berichtspflicht
Der LkSG-Bericht für das Jahr 2023 wird entsprechend der gesetzlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der Handreichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechtzeitig zur Verfügung gestellt und veröffentlicht (keine eigenständige Berichtspflicht der EDEKA Foodservice Unternehmensgruppe - Berichtserstellung über die EDEKA Minden eG).