Die LMIV trifft Aussagen zu Werbung, Aufmachung, Fernabsatz und Nährwertdeklaration und fordert mehr Klarheit bei Allergenen, Energie- und Nährwerten, Lebensmittelimitaten und zur Herkunft des Produkts.
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt in der Europäischen Union (EU) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie wurde am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen und gilt seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedstaaten der EU.
Gemäß der Verordnung sind auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln die 14 Hauptallergene zu kennzeichnen. Hierunter fallen auch Speisen, die vom Gastronom oder Koch in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie an die Tischgäste herausgegeben werden.
Die Umsetzung dieser Verordnung stellt alle Küchen in der Praxis vor eine Herausforderung.
Wie die Hersteller verpackter Lebensmittel sollten auch die Anbieter loser Ware im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Maßnahmen ergreifen, um Kreuzkontakte, d.h. eine unbeabsichtigte Verunreinigung mit Allergenen zu vermeiden.
Wichtig ist es, alle Mitarbeiter im Küchen- und Servicebereich zu sensibilisieren und zu schulen. In dem Zuge sollte auch das HACCP-Konzept in Ihrem Betrieb einer Prüfung unterzogen werden.
Zu den notwendigen Maßnahmen, die von dem HACCP-Konzept vorgegeben werden, zählen beispielsweise: