Brillenzuschuss für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns am Herzen. Wir wissen, wie anstrengend die Arbeit am Bildschirm für Ihre Augen sein kann. Deshalb möchten wir Sie bestmöglich unterstützen, damit Sie sich bei Ihrer Arbeit wohlfühlen und Ihre Augen entlasten können. Eine speziell angepasste Bildschirmarbeitsplatzbrille hilft, Ihre Augen zu schonen und sorgt dafür, dass Sie sich bei Ihrer Arbeit wohler fühlen.

So können Sie eine Brille beantragen

Zunächst muss die Notwendigkeit für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille gemäß Arbeitsstättenverordnung durch den Betriebs- oder Augenarzt attestiert werden. Eine Verordnung durch den Optiker reicht nicht aus.

Sofern sich herausstellt, dass ohne oder neben einer allgemeinen Sehhilfe im konkreten Fall eine speziell auf den Bildschirmarbeitsplatz zugeschnittene Sehhilfe (auch zusätzlich) erforderlich ist, so werden die Kosten für die spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille bis zu einer Höhe von 150,00 € vom Arbeitgeber übernommen.

Um den Zuschuss für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu erhalten, muss im Geschäftsbereich Personal, unter Vorlage des Attests, ein Bestellschein für die spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille angefordert werden.

Diese Brillen können Sie wählen

Es besteht eine Vereinbarung mit der Fielmann-Gruppe über die Anfertigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille und die Übernahme der entsprechenden Kosten. Nach Abgabe des Bestellscheins und Bestellung der benötigen Brille rechnet die Fielmann AG direkt mit uns ab.

Eine Kombination mit „normalen Sehhilfen“ wird es nicht geben. Der Zuschuss für Brillen am Arbeitsplatz gilt nur für solche Brillen, die ausschließlich für Bildschirmarbeit benötigt werden.