Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Wir legen großen Wert auf Transparenz und Integrität in unserem Unternehmen. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf Missstände aufmerksam machen und diese melden. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen darüber, wann das Gesetz gilt und wie Sie Meldungen sicher und anonym über unsere Meldeplattform einreichen können.
Neben der Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme zu Ihren Vorgesetzten bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen, können Sie sich an die Meldestelle wenden: https://sicher-melden.de/EDEKA-Foodservice
Wichtig: Die Plakate sind in den Betrieben verpflichtend in für Mitarbeiter leicht zugängliche Bereiche in den Aushang zu bringen (z. B. Aufenthaltsräume, „Schwarzes Brett“).
Zur Klarstellung: Es geht beim HinSchG insbesondere um Meldungen im Zusammenhang mit:
- Bestechungs- und Korruptionsvorfällen
- Kartellrechtliche Verstößen
- Missbrauch vertraulicher Daten
- Fällen von Untreue, Betrug und/oder Unterschlagung
- Fällen von Bilanzfälschung
- Fällen von Belästigung, Mobbing
- Sonstige Vorkommnissen, die Risiken oder Schäden für EDEKA und unsere Mitarbeiter:innen beinhalten können
Im Unterschied dazu:
Hinweise zu Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Schwerpunkt Menschen- und Umweltrecht) können über den Link auf der jeweiligen Unternehmens-Homepage gemeldet werden (Footer => LkSG-Beschwerde). Weiterhin besteht die Möglichkeit, entsprechende Verstöße auch direkt der Revision zu melden. Detaillierte Informationen zur entsprechenden Verfahrensanweisung finden Sie im Dokument „REV_VA_0.1_Verhaltensrichtlinie für alle Mitarbeitenden“.